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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss

Vertragspartner
MAGURA Bike Parts GmbH & Co KG
Heinrich Kahn Str. 24
89150 Laichingen
Bestellung@magura-bikeparts.de
Geschäftsführer: Edmund Hirth, Thomas Raith
U HRB 1171

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen MAGURA BikeParts und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt MAGURA BikeParts nicht an, es sei denn, MAGURA BikeParts hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Falls der Lieferant von MAGURA BikeParts trotz vertraglicher Verpflichtung MAGURA BikeParts nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist MAGURA BikeParts zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen. MAGURA BikeParts erstattet die Kosten der Rücksendung nicht, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Es wird darauf hingewiesen, dass MAGURA BikeParts ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

§ 3 Preise
Die Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Versand und Nachnahme werden gesondert berechnet. Die Kosten hierfür werden bei der Bestellung ausdrücklich genannt.

§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit eingehalten ist, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis ist mit der Annahme der Lieferung fällig. Wurde die Ware 30 Tage nach Waren- und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, tritt spätestens zu diesem Zeitpunkt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Eine frühere Mahnung ist zulässig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist MAGURA BikeParts berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls MAGURA BikeParts ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist MAGURA BikeParts berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von MAGURA BikeParts anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MAGURA BikeParts.

§ 8 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. MAGURA BikeParts haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet MAGURA BikeParts nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von MAGURA BikeParts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern MAGURA BikeParts fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung.

§ 9 Widerrufsrecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer in Textform noch gesondert mitgeteilten Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens Die Kosten der Rücksendung der Ware unter einem Bestellwert von 40 Euro zum Kaufzeitpunkt tragen Sie, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Notieren beziehungsweise markieren Sie bitte kurz den Grund für die Rücksendung auf der Rückseite des Lieferscheins. Schicken Sie das Paket ausreichend frankiert -- am besten in der Originalverpackung -- anschließend an unsere Warenrücknahme. Wir überweisen den Warenwert und gegebenenfalls die Portokosten auf das bei Ihrer Bestellung angegebene Bank- oder Kreditkartenkonto. Falls keine Zahlungsverbindung bei uns hinterlegt ist, versenden wir einen Scheck. Sie werden per E-Mail über die Gutschrift informiert. Es empfiehlt sich, den Einlieferungsschein eines versicherten Paketes aufzubewahren, bis die Gutschrift auf Ihrem Konto eingegangen ist. Der Versand Ihrer Bestellungen erfolgt mit UPS.

§ 10 Datenschutz
Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch MAGURA BikeParts ausführlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 11 Verpackung
Magura verwendet ausschließlich hochwertiges Verpackungsmaterial, das die Waren auf dem Weg zu Ihnen sicher vor Beschädigungen schützt. Dabei tragen wir auch dem Umweltschutz Rechnung, denn unsere Verpackungen bestehen zu einem hohen Anteil aus Altpapier. Das schont die natürlichen Rohstoff-Reserven.
Verpackungsverordnung:
Wir entpflichten über ein alternatives duales System gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung. Falls Sie Rückfragen zur Entsorgung der Verkaufsverpackungen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Umweltschutzbeauftragten, H. Höger, Tel. 07125 153188

§ 12 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

MAGURA Bike Parts GmbH & Co KG 2009